Beim Förderprogramm für PV-Altanlagen kann man online beim Kreis Borken Zuschüsse beantragen. Dies gelingt allerdings nur dann, wenn man ein Häkchen setzt neben folgendem Text:
„Ich bestätige, dass ich mich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekenne und in meinem täglichen Handeln lebe. Dies beinhaltet ausdrücklich die Ablehnung jeglicher Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere Rassismus und Antisemitismus, und schließt zudem ein unmissverständliches Bekenntnis zum Existenzrecht Israels ein.“
( Zitiert von der Seite des Kreises Borken: https://survey123.arcgis.com/share/889c6561e88e4294aa8a064f078d2d16?portalUrl=https://maps.kreis-borken.de/gdiportal, letzter Zugriff am 04.11.2025, 12:03 Uhr )
Die guten Absichten („Demokratie fördern“) der Mitarbeiter des Förderprogramms für PV-Altanlagen heiligen nicht die Mittel! Denn was auf den ersten Blick positiv klingt, erkauft tatsächlich ein wertvolles Bekenntnis.
Aber wieso ist das ethisch, rechtlich und auch für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung ein Problem?
Im Folgenden soll nicht der sachliche Inhalt des Bekenntnisses in Frage gestellt werden, sondern die Art und Weise, wie das Bekenntnis instrumentalisiert wird und welche Probleme daraus entstehen können:
Aus ethischer Sicht sind mehrere Punkte zu nennen:
- Jeder Mensch hat das Recht, frei zu denken und zu glauben, was er will. Dieses Recht wird hier nicht geachtet.
- Wenn ein finanzieller Vorteil an eine bestimmte Gesinnung geknüpft wird, kann ein indirekter Zwang entstehen.
- Menschen, die sich aus irgendwelchen Gründen nicht öffentlich bekennen wollen (z.B. aus Angst vor Ausgrenzung, weil sie nicht gezwungen werden wollen, aus Unwissenheit…) würden benachteiligt.
- Menschen könnten sich nicht aus Überzeugung und aus Vernunft, sondern aus wirtschaftlichem Interesse zu der jeweiligen Gesinnung „bekennen“.
- Was wäre, wenn private Anbieter von dieser Form Gebrauch machen und nicht freiheitlich-demokratische Gesinnungs-Bekenntnisse für ökonomische Rabatte einfordern würden?
- Die innere Freiheit und Ehrlichkeit des Bekenntnisses selbst können verletzt werden.
- Das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Ordnung wird instrumentalisiert.
Demokratie, Ablehnung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Ablehnung von Rassismus, Ablehnung von Antisemitismus und das Existenzrecht Israels – das alles sind Werte an sich, die nicht erkauft oder erzwungen werden dürfen!
Wenn man ein Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung an ökonomische Vorteile koppelt, wird sein poltischer und moralischer Wert kommerzialisiert. Dies untergräbt in schändlicher Weise die Würde und Ernsthaftigkeit unserer demokratischen Grundordnung.
Auch aus rechtlicher Sicht ist die Korrektheit der Antragsform höchst fragwürdig und juristisch zu überprüfen:
- Das Grundgesetz schützt die Freiheit eines Bürgers, eine Meinung zu haben und zu äußern – oder auch nicht zu äußern. Auch wenn jemand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zustimmt, so darf er nicht gezwungen werden, das zu äußern. Beamte müssen zwar einen Eid leisten; aber auch sie haben sich frei dazu entschieden.
- Es handelt sich hier also u.U. um einen Eingriff in die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) und ggf. auch um Diskriminierung wegen politischer Anschauung (Art. 3 GG).
- Bei genauer Untersuchung verstößt die Form als Antrag einer öffentlichen Einrichtung u.U. gegen das Neutralitätsgebot und ggf. gegen die Gleichbehandlung (Art. 3 GG).
Wir plädieren daher an die Beiteiligten des Förderprogrammes PV-Altanlagen des Kreises Borken, die Form der Antragstellung zu überdenken und abzuändern.
Außerdem teilen wir mit:
Wir vom BSW bekennen uns frei und ohne Zwang zur demokratischen Grundordnung und erklären, sie in unserem täglichen Handeln zu leben. Dieses Bekenntnis beinhaltet ausdrücklich die Ablehnung jeglicher Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere Rassismus und Antisemitismus, und schließt zudem ein unmissverständliches Bekenntnis zum Existenzrecht Israels ein.
Ina Kessel






